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IMPRESSUM

OPEN HERE Werbeagentur GmbH

Eimsbütteler Strasse 123

22769 Hamburg

0049 40 | 36 09 77 31

info at open-here.de

www.open-here.com

www.open-here.de

 
OPEN HERE Werbeagentur GmbH

wird vertreten durch Prof. Dipl.-Des. Stan Skolnik

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

Handelsregister Registernummer HRB 108432

Sitz der Gesellschaft: Hamburg

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE 264069688
 
 

Copyright

Bild und Textmaterial aus diesem Web-Auftritt, sowie geistiges Eigentum wie Patente, Marken und Urheberrechte sind geschützt und dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der OPEN HERE GmbH nicht vervielfältigt oder drittverwertet werden. Alle auf der Website open-here.de ausgestellten Arbeiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Speicherung von Informationen oder Daten, insbesondere von Texten, Textteilen, interaktiven Anwendungen oder Bildmaterial - auch auszugsweise - bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers und Nutzungsrechteinhabers OPEN HERE GmbH. Der Tatbestand der Veröffentlichung ist nicht mit der Lizenz zur Nutzung gleichzustellen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich nach unseren AGB.




Markenrechte

Alle auf den Web-Sites der OPEN HERE GmbH veröffentlichten Markenzeichen sind markenrechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere für die der OPEN HERE GmbH, Partner und Kunden.


Haftungsausschluss

OPEN HERE GmbH hat diese Website mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Die Genauigkeit und die Fehlerfreiheit der gegebenen Informationen können wir jedoch nicht garantieren. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, aus. OPEN HERE GmbH übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
 
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten insbesondere für die Beratung des Kunden bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit der Werbung, dem Produktdesign und –labelling, dem Marketing und der Verkaufsförderung für das Produkt des Kunden sowie der Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen und der Produktion des notwendigen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterials.

2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen

3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 

4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 
 
§ 2 Vertragsschluss
 
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

2. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 5 Werktagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 

3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Arbeiten und Leistungen an den Kunde erklärt werden. 

4. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Fotomontagen, Originalillustrationen, Programmier-Codes, Original-Shooting-Bilder u.ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

 
§ 3 Auftragserteilung an Dritte
 
(1) Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
(2) Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsgemäß mitgewirkt haben, im Namen des Kunden zu erteilen, es sei denn, der Kunde behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies uns schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluss zur Kenntnis. Hat der Kunde innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.
(3) Aufträge an Werbeträger erteilen wir in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Kunde bei Nichterfüllung der Rabatt-/oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird.
(4) Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht. Wir verpflichten uns allerdings, dem Kunden im Falle einer mangelhaften Leistung zum Ersatz für den Gewährleistungsausschluss ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Werbeträger abzutreten.
 
 
§ 4 Vergütung
 
(1) Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD in der jeweils gültigen Fassung, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, soweit nicht ein anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(2) Werden unsere Leistungen in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, sind wir berechtigt, die Differenz zwischen der auf Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD ermittelten Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen.
(3) Materialkosten, wie Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenabspeicherung auf Dateiträger wie CD-ROM etc., die vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet.
 
 
§ 5 Zahlungsbedingungen
 
(1) Die Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Arbeiten und Leistungen. Bei Verträgen mit einem Wert von mehr als 2000 EUR sind wir jedoch berechtigt, eine Anzahlung i.H.v. 50 % der Vergütung zu verlangen. Bei länger andauernden Projekten behalten wir uns die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung.
(2) Beim der Versendung der Arbeiten und Leistungen trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) i.H.v. 30 EUR als vereinbart. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Kunden; ausgenommen sind Paletten.
(3) Einwendungen gegen unsere Entgeltabrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
(4) Mit Ablauf der in Abs. 1 genannten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(5) Wir behalten uns bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
(6) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
(7) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
 
 
§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
 
(1) Die Lieferung der Arbeiten und Leistungen erfolgt von unseren Standorten in Hamburg oder Berlin aus, wo auch der jeweilige Erfüllungsort dann ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden werden die Arbeiten und Leistungen an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendgeschäft). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Arbeiten und Leistungen geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versandgeschäft geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Arbeiten und Leistungen sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Arbeiten und Leistungen an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
(3) Geraten wir mit unserer Arbeiten und Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
(4) Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Machtbereiches liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Wir werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Kunden unverzüglich mitteilen.
(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 40 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Arbeiten und Leistungen. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
 
 
§ 7 Präsentationen
 
(1) Jegliche, auch teilweise Verwendung der von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von uns. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Kunden keinen Niederschlag gefunden haben.
(2) In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
(3) Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei uns. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe des § 11 auf den Kunden über.
 
§ 8 Eigentumsvorbehalt
 
1. Die von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen sowie Layout- oder Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

2. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr.

(a) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Arbeiten und Leistungen vor.
(b) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Arbeiten und Leistungen dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Arbeiten und Leistungen erfolgen.
(c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Arbeiten und Leistungen auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde die fällige Vergütung nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunde zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(d) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Arbeiten und Leistungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(aa) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Arbeiten und Leistungen entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Arbeiten und Leistungen Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Arbeiten und Leistungen. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Arbeiten und Leistungen.
(bb) Die aus dem Weiterverkauf der Arbeiten und Leistungen oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 (b) genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(cc) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(dd) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
 
 
§ 9 Mängelansprüche des Kunden
 
(1) Die Mängelansprüche des Kunden setzen im kaufmännischen Verkehr voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(2) Sind die gelieferte Arbeiten und Leistungen mangelhaft, kann der Kunde als Nacherfüllung zunächst nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) verlangen. Erklärt sich der Kunde nicht darüber, welches der beiden Rechte er wählt, so können wir ihm hierzu eine angemessene Frist setzen. Nimmt der Kunde die Wahl nicht innerhalb der Frist vor, so geht mit Ablauf der Frist das Wahlrecht auf uns über.
(3) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.
(4) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandeten Arbeiten und Leistungen zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhaften Arbeiten und Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(5) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
(6) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunde zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
 
 
§ 10 Stornierungskosten, Kündigung des Vertrages
 
(1) Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% der Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(2) Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 90 Tagen zum Jahresende kündbar.
(3) Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
(4) Das Recht der Vertragspartner zur vorzeitigen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Wir können dem Kunden die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für zwei fällige monatliche Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil von zwei Monatsrechnungen in Zahlungsverzug ist.
(6) Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
 
 
§ 11 Nutzungsrechte
 
1. Wir werden dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für 2 Jahre. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der unserer Zustimmung.

2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns.

3. Bei gegebenenfalls durch den Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

 
 
§ 12 Internet/webbasierte Softwarelösungen
 
1. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/ webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich erhoben werden. 

2. Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Softwarelösungen im Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich erhoben. 

3. Vom Kunden gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patent oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Kunde. 

4. Von uns gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Kunden für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch uns gestattet. 

5. Von uns erstellte Seiten/ webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet. 

6. Für jede Präsentation im Internet, sowie für die Verweise die per Link verknüpft sind, werden Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten angegeben. 

7. Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Kunden. 

8. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für die von einem Kunden gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind. 

9. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber einem Kunden aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind. 

10. Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Kunde den Verstoß selbst zu vertreten hat. 

11. Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch uns schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden. 

 
 
 
 
§ 13 Sonstige Haftung
 
1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Schadensersatzpflicht ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
 
 
§ 14 Impressum
 
Wir können auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
 
 
§ 15 Sonstiges
 
(1) Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.

(3) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 8 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
(4) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler –Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben
 
 

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